Archiv

Januar 2022

Altbau: Wärmedämmung darf Grenze zum Nachbarn verletzen

Eine effiziente Wärmedämmung der Fassade ist mindestens 14 cm stark. Bringt man das dämmende Material an der Außenwand eines bestehenden Gebäudes an, werden unter Umständen Abstandsgrenzen zum Nachbargrundstück verletzt. In einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof dem Klimaschutz höhere Priorität zugeschrieben als der Einhaltung von Grenzlinien. Bei nachträglicher Wärmedämmung müssen die Nachbarn einen leichten Überbau auf Ihr Grundstück hinnehmen. Dies gilt jedoch nur für Altbauten.

  - AZ V ZR 115/20

KfW-Newsletter vom 27.09.2023

Die Fördermittel sind ausgeschöpft – keine Antragstellung möglich

Der Zuschuss wird aus Mitteln des Bundes­ministeriums für Digitales und Ver­kehr (BMDV) gewährt. Aufgrund des enormen Interesses und der hohen Nach­frage sind die gewährten Haus­halts­mittel in Höhe von 300 Millionen Euro für das Jahr 2023 bereits ausgeschöpft. Insgesamt wurden rund 33.000 Anträge positiv entschieden.

Haben Sie Ihren Antrag schon gestellt? Sofern Sie dabei alle Förder­voraus­setzungen erfüllen und eine Zu­sage erhalten haben, ist Ihr Zuschuss für Sie reserviert.

Im Jahr 2024 ist die weitere Bereitstellung von 200 Millionen Euro für neue Anträge geplant. Über den Zeitpunkt, ab dem wieder Anträge gestellt werden können, werden wir Sie auf unserer Produktseite und in unserem Newsletter informieren.

Zur Förderung Solarstrom für Elektroautos

Mit freundlichen Grüßen


Ihre KfW Bankengruppe



KfW-Newsletter vom 13.07.2023

Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B) wieder verfügbar

Ab sofort können Sie als Privatperson mit Eigentum oder als Mieterin oder Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung an Wohngebäuden bei der KfW beantragen.

Die wichtigsten Neuerungen:

  • Sie können nur einen Antrag stellen, wenn Sie noch keine Liefer- und Leistungsverträge abgeschlossen haben.
  • Die förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen als Berechnungsgrundlage für den Zuschuss wurden von 50.000 Euro auf 25.000 Euro reduziert.

Wie bei jeder Förderung gilt: Eine Antragstellung im KfW-Zuschussportal ist nur möglich, solange die Fördermittel noch nicht aufgebraucht sind.

Zum Investitionszuschuss Barrierereduzierung


Mit freundlichen Grüßen

Ihre KfW Bankengruppe



KfW-Newsletter vom 22.02.2022


Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Förderung zur energieeffizienten Sanierung von Gebäuden startet wieder Die Bundesregierung hat für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) weitere Fördermittel für das Jahr 2022 zur Verfügung gestellt. Ab sofort können Sie wieder Anträge zur energieeffizienten Sanierung zum Effizienzhaus und für die Sanierung durch Einzelmaßnahmen stellen. Die Förderbedingungen bleiben hierfür unverändert. Grundsätzlich gilt: Stellen Sie Ihren Antrag, bevor Sie einen Liefer- und Leistungsvertrag oder einen Kaufvertrag unterschreiben. Planungs- und Beratungsleistungen können Sie aber schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen. Über eine künftige Förderung von energieeffizienten Neubauten werden wir Sie auf unseren Produktseiten informieren. Wir sind dazu in engem Austausch mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Weitere Informationen finden Sie unter:


Wohngebäude - Kredit (261, 262)


Das Wichtigste in Kürze     Zinssatz aktualisiert am 29.06.2022

  • Förderkredit ab 2,77  effektiver Jahreszins für Sanierung und Kauf
  • Bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohn­einheit für ein Effizienzhaus 
  • Bis zu 60.000 Euro Kredit je Wohn­einheit für Einzelmaßnahmen
  • Weniger zurückzahlen: zwischen 12,5 % und 50 % Tilgungszuschuss 
  • Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung


 

Wohngebäude - Zuschuss (461)


Das Wichtigste in Kürze

  • Für Komplettsanierung und Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses 
  • Sanierungszuschuss bis zu 75.000 Euro je Wohneinheit
  • Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung



Mit freundlichen Grüßen

Ihre KfW Bankengruppe 


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